Klausur Wintersemester 2019/20
Verfasst: Do 2. Jul 2020, 18:56
Liebe KommilitonInnen,
mein Lösungsvorschlag:
Aufgabe 1
a) p = 50 - x [für 50 größer_gleich p größer_gleich 20]
p = 35 -0,5*x [für p < 20]
b) Zeichnung
c) x = 20
p = 30
G = 400
d) W = 600
e) Preisdifferenzierung dritten Grades
f) G = p1*x1 + p2*x2 - 10*(x1 + x2)
g) x1 = 20
x2 = 5
p1 = 30
p2 = 15
G = 425
h) W = 637,5
Aufgabe 2
a) Bei der Verschuldenshaftung setzt die Schadensersatzzahlung ein Verschulden des Verursachers voraus. Dieser muss nicht zahlen, wenn er die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ eingehalten hat, also weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ökonomisch wird dieser Rechtsbegriff abgestellt auf die Überschreitung eines (als optimal angesehenen) Niveaus der Ressourcennutzung bzw. auf die Überschreitung eines festgelegten Produktionsniveaus oder auf die Unterschreitung eines staatlich bestimmten Sorgfaltsstandards (der Vermeidung), wobei die Beweislast beim Geschädigten liegt. Bei der Gefährdungshaftung haftet der Verursacher hingegen unabhängig vom Verschulden bei jedem Aktivitätsniveau für die externen Kosten.
b) ES(z) = 125 / (z+2)
c) z = 3
d) z_max = 8
e) z = 3
f) z = 4
Aufgabe 3
a) Ein Nash–Gleichgewicht ist das Ergebnis eines Entscheidungskonfliktes bzw. eines nicht–kooperativen Spiels, bei dem sich alle Spieler bei gegebenen Entscheidungen der Gegenspieler individuell optimal verhalten.
b) Für (I) und (II) gibt es kein Nash–Gleichgewicht in reinen Strategien
c) 2 < a < 5
Aufgabe 4
a) Suchgut: vor dem Kauf (Vertragschluss)
Erfahrungsgut: nur nach dem Kauf (Vertragschluss)
Vertrauensgut: weder vor noch nach dem Kauf (Vertragschluss)
b) Laissez–faire–Regel: Liegt das übertragbare Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht an der Ressource bei dem Verursacher (hier: Fabrik), hat jener also das Recht auf unbeschränkte Nutzung bzw. ungehinderte Produktion, verhandeln Verursacher und Geschädigter (hier: Fischer) über eine Zahlung des Geschädigten an den Verursacher als Gegenleistung für die Reduktion von Produktion bzw. externen Kosten.
Verursacherregel: Liegen Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht beim (potentiell) Geschädigten, hat dieser mithin das Recht auf vollständige Abwesenheit von externen Kosten, also ein Recht auf Nicht–Produktion, verhandeln Verursacher und (potentiell) Geschädigter über eine Zahlung (Schadensersatz) des Verursachers an den Geschädigten als Gegenleistung für die Verursachung von externen Kosten.
c) falsch
Ich hoffe, es hat für Sie zum Bestehen gereicht. Wer die Marktversagen-Fibel in diesem Semester bestellt hat, erhält eine ausführlich kommentierte Lösung per Mail.
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
-----------------------
Repetitorium Axel Hillmann
http://marktversagen-fernuni.de
(Marktversagen-Stoff inkl. der Klausuren 2007 bis 2020)
mein Lösungsvorschlag:
Aufgabe 1
a) p = 50 - x [für 50 größer_gleich p größer_gleich 20]
p = 35 -0,5*x [für p < 20]
b) Zeichnung
c) x = 20
p = 30
G = 400
d) W = 600
e) Preisdifferenzierung dritten Grades
f) G = p1*x1 + p2*x2 - 10*(x1 + x2)
g) x1 = 20
x2 = 5
p1 = 30
p2 = 15
G = 425
h) W = 637,5
Aufgabe 2
a) Bei der Verschuldenshaftung setzt die Schadensersatzzahlung ein Verschulden des Verursachers voraus. Dieser muss nicht zahlen, wenn er die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ eingehalten hat, also weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ökonomisch wird dieser Rechtsbegriff abgestellt auf die Überschreitung eines (als optimal angesehenen) Niveaus der Ressourcennutzung bzw. auf die Überschreitung eines festgelegten Produktionsniveaus oder auf die Unterschreitung eines staatlich bestimmten Sorgfaltsstandards (der Vermeidung), wobei die Beweislast beim Geschädigten liegt. Bei der Gefährdungshaftung haftet der Verursacher hingegen unabhängig vom Verschulden bei jedem Aktivitätsniveau für die externen Kosten.
b) ES(z) = 125 / (z+2)
c) z = 3
d) z_max = 8
e) z = 3
f) z = 4
Aufgabe 3
a) Ein Nash–Gleichgewicht ist das Ergebnis eines Entscheidungskonfliktes bzw. eines nicht–kooperativen Spiels, bei dem sich alle Spieler bei gegebenen Entscheidungen der Gegenspieler individuell optimal verhalten.
b) Für (I) und (II) gibt es kein Nash–Gleichgewicht in reinen Strategien
c) 2 < a < 5
Aufgabe 4
a) Suchgut: vor dem Kauf (Vertragschluss)
Erfahrungsgut: nur nach dem Kauf (Vertragschluss)
Vertrauensgut: weder vor noch nach dem Kauf (Vertragschluss)
b) Laissez–faire–Regel: Liegt das übertragbare Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht an der Ressource bei dem Verursacher (hier: Fabrik), hat jener also das Recht auf unbeschränkte Nutzung bzw. ungehinderte Produktion, verhandeln Verursacher und Geschädigter (hier: Fischer) über eine Zahlung des Geschädigten an den Verursacher als Gegenleistung für die Reduktion von Produktion bzw. externen Kosten.
Verursacherregel: Liegen Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht beim (potentiell) Geschädigten, hat dieser mithin das Recht auf vollständige Abwesenheit von externen Kosten, also ein Recht auf Nicht–Produktion, verhandeln Verursacher und (potentiell) Geschädigter über eine Zahlung (Schadensersatz) des Verursachers an den Geschädigten als Gegenleistung für die Verursachung von externen Kosten.
c) falsch
Ich hoffe, es hat für Sie zum Bestehen gereicht. Wer die Marktversagen-Fibel in diesem Semester bestellt hat, erhält eine ausführlich kommentierte Lösung per Mail.
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
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