Klausur Wintersemester 2019/20

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Axel Hillmann
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Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe KommilitonInnen,

mein Lösungsvorschlag:

Aufgabe 1

a) p = 50 - x [für 50 größer_gleich p größer_gleich 20]
p = 35 -0,5*x [für p < 20]

b) Zeichnung

c) x = 20
p = 30
G = 400

d) W = 600

e) Preisdifferenzierung dritten Grades

f) G = p1*x1 + p2*x2 - 10*(x1 + x2)

g) x1 = 20
x2 = 5
p1 = 30
p2 = 15
G = 425

h) W = 637,5

Aufgabe 2

a) Bei der Verschuldenshaftung setzt die Schadensersatzzahlung ein Verschulden des Verursachers voraus. Dieser muss nicht zahlen, wenn er die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ eingehalten hat, also weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ökonomisch wird dieser Rechtsbegriff abgestellt auf die Überschreitung eines (als optimal angesehenen) Niveaus der Ressourcennutzung bzw. auf die Überschreitung eines festgelegten Produktionsniveaus oder auf die Unterschreitung eines staatlich bestimmten Sorgfaltsstandards (der Vermeidung), wobei die Beweislast beim Geschädigten liegt. Bei der Gefährdungshaftung haftet der Verursacher hingegen unabhängig vom Verschulden bei jedem Aktivitätsniveau für die externen Kosten.

b) ES(z) = 125 / (z+2)

c) z = 3

d) z_max = 8

e) z = 3

f) z = 4

Aufgabe 3

a) Ein Nash–Gleichgewicht ist das Ergebnis eines Entscheidungskonfliktes bzw. eines nicht–kooperativen Spiels, bei dem sich alle Spieler bei gegebenen Entscheidungen der Gegenspieler individuell optimal verhalten.

b) Für (I) und (II) gibt es kein Nash–Gleichgewicht in reinen Strategien

c) 2 < a < 5

Aufgabe 4

a) Suchgut: vor dem Kauf (Vertragschluss)
Erfahrungsgut: nur nach dem Kauf (Vertragschluss)
Vertrauensgut: weder vor noch nach dem Kauf (Vertragschluss)

b) Laissez–faire–Regel: Liegt das übertragbare Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht an der Ressource bei dem Verursacher (hier: Fabrik), hat jener also das Recht auf unbeschränkte Nutzung bzw. ungehinderte Produktion, verhandeln Verursacher und Geschädigter (hier: Fischer) über eine Zahlung des Geschädigten an den Verursacher als Gegenleistung für die Reduktion von Produktion bzw. externen Kosten.
Verursacherregel: Liegen Verfügungs– bzw. Eigentumsrecht beim (potentiell) Geschädigten, hat dieser mithin das Recht auf vollständige Abwesenheit von externen Kosten, also ein Recht auf Nicht–Produktion, verhandeln Verursacher und (potentiell) Geschädigter über eine Zahlung (Schadensersatz) des Verursachers an den Geschädigten als Gegenleistung für die Verursachung von externen Kosten.

c) falsch

Ich hoffe, es hat für Sie zum Bestehen gereicht. Wer die Marktversagen-Fibel in diesem Semester bestellt hat, erhält eine ausführlich kommentierte Lösung per Mail.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von FB17 »

Hallo Herr Hillmann,

bei Aufgabe 2 c&d stehe ich auf dem Schlauch. Könnten Sie mir vielleicht einen Ansatz geben, damit ich versuchen kann die Aufgabe selbstständig zu "erarbeiten"?
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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,
FB17 hat geschrieben:Könnten Sie mir vielleicht einen Ansatz geben, damit ich versuchen kann die Aufgabe selbstständig zu "erarbeiten"?
für beide Fälle lautet die Frage:

Wie lautet das Kostenminimierungsproblem des Schadensverursachers A? Unter welcher Bedingung haftet er für den von ihm verursachten Schaden?

Siehe Kapitel 2.3 bzw. 3 im Abschnitt Ihrer Fibel.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von FB17 »

Hallo Herr Hillmann,

für c) gilt folgendes: K ges = K + ES (Z)

daraus dann die notw. Bedingung (dK/dz = 0) ergibt dann z*=3. Ist das Vorgehen so korrekt?

Bei d) habe ich noch Schwierigkeiten. Da jetzt die VH vorliegt trägt der Schadensverursacher doch nur die Kosten, wenn das Sorgfaltsniveau z<z*=3 unterschreitet, oder?
Würde ja bedeuten, dass das Kostenminimierungsproblem nun wie folgt aussieht:

K (VH) = K(z) & K(z) + ES (z),

wobei für K(z) gilt: z >gleich 3 und für K(z) + ES(Z) gilt: z < 3

Ich komme so allerdings auf x VH = 15. Laut meiner Berechnung liegt K(z) + ES(z) außerhalb des Defintionsbereiches.

Wo liegt mein Fehler?
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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,
FB17 hat geschrieben:für c) gilt folgendes: K ges = K + ES (Z)

daraus dann die notw. Bedingung (dK/dz = 0) ergibt dann z*=3. Ist das Vorgehen so korrekt?
ja, das ist richtig.
FB17 hat geschrieben:Bei d) habe ich noch Schwierigkeiten. Da jetzt die VH vorliegt trägt der Schadensverursacher doch nur die Kosten, wenn das Sorgfaltsniveau z<z*=3 unterschreitet, oder?
Die Grenze z* = 3 gibt die Aufgabenstellung nicht her. Hier ist nach dem maximalen Sorgfaltsstandard gefragt, den ein Schadensverursacher einhalte würde. Der maximale Sorgfaltstandard liegt bei dem Wert, dessen Einhaltung dieselben Kosten verursachen wie bei der optimalen Überschreitung des Sorgfaltstandards. Diesen Wert haben Sie in c) berechnet. Also: Kosten vergleichen!

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von FB17 »

Hallo Herr Hillmann,

wie ist bei Aufgabe 3c vorzugehen um auf Parameter a zu kommen? In der Fibel habe ich keine passende Text/Aufgabenstelle finden können.

Viele Grüße
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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,

damit Spieler 2 unabhängig vom Spieler 1 stets D wählt, muss für seine Auszahlung in CB gelten: 10 + a < 15 bzw. a < 5.

Damit Spieler 1 unabhängig vom Spieler 2 stets B wählt, muss für seine Auszahlung in AD gelten: 17 – a < 15 bzw. a > 2.

Damit die Kombination BD das einzige Nash–Gleichgewicht darstellt, muss gelten: 2 < a < 5.

Freundliche Grüße
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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von FB17 »

Axel Hillmann hat geschrieben:
So 14. Mär 2021, 18:11
Liebe/r Kommilitone/in,

damit Spieler 2 unabhängig vom Spieler 1 stets D wählt, muss für seine Auszahlung in CB gelten: 10 + a < 15 bzw. a < 5.

Damit Spieler 1 unabhängig vom Spieler 2 stets B wählt, muss für seine Auszahlung in AD gelten: 17 – a < 15 bzw. a > 2.

Damit die Kombination BD das einzige Nash–Gleichgewicht darstellt, muss gelten: 2 < a < 5.

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Vielen Dank für Ihre Ausführung. Jetzt habe ich es verstanden.

Wie ist die Zeichnung hinsichtlich Aufgabe 1b zu verstehen? Würde so eine Zeichnung ausreichen?
03_2020_1b.jpg
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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,

nein, die Zeichnung ist nicht korrekt.

Bei mehreren Nachfragefunktionen ist die aggregierte Preis–Absatz–Funktion stets geknickt, wenn unterschiedliche Prohibitivpreise existieren. Das sind die Maximalpreise, zu denen die einzelnen Konsumentengruppen zu kaufen bereit sind. Hier gil: P1_max = 50 > 2 = P2_max

Für Preise 50 > P > 20 fragt lediglich die Konsumentengruppe 1 nach. Die Preis–Absatz–Funktion entspricht derjenigen der Gruppe 1. Für Preise 20 < P fragen beide Konsumentengruppen nach, es gilt angesichts des einheitlichen Preises P für beide Konsumentengruppen: X = X1 + X2 = 70 - 2*P. Daraus folgt für den zweiten Teil der Preis–Absatz–Funktion: P = 35 - 0,5*X.

Für den Bereich 50 > P > 20 gilt die Preis–Absatz–Funktion P = 50 - X. Für den Bereich P < 20 gilt P = 35 - 0,5*X, sichtbar ist die aggregierte Preis–Absatz–Kurve jedoch erst ab P = 20 bzw. X = 30.

1b aus 3-20.png

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Re: Klausur Wintersemester 2019/20

Beitrag von FB17 »

Axel Hillmann hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 11:58
Liebe/r Kommilitone/in,
FB17 hat geschrieben:für c) gilt folgendes: K ges = K + ES (Z)

daraus dann die notw. Bedingung (dK/dz = 0) ergibt dann z*=3. Ist das Vorgehen so korrekt?
ja, das ist richtig.
FB17 hat geschrieben:Bei d) habe ich noch Schwierigkeiten. Da jetzt die VH vorliegt trägt der Schadensverursacher doch nur die Kosten, wenn das Sorgfaltsniveau z<z*=3 unterschreitet, oder?
Die Grenze z* = 3 gibt die Aufgabenstellung nicht her. Hier ist nach dem maximalen Sorgfaltsstandard gefragt, den ein Schadensverursacher einhalte würde. Der maximale Sorgfaltstandard liegt bei dem Wert, dessen Einhaltung dieselben Kosten verursachen wie bei der optimalen Überschreitung des Sorgfaltstandards. Diesen Wert haben Sie in c) berechnet. Also: Kosten vergleichen!

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Guten Abend Herr Hillmann,

ich stehe mit der Aufgabe der Verschuldungshaftung immer noch (!) auf dem Kriegsfuß.

Würde für d) als Begründung ausreichen, dass man das Ergebnis aus c) bereits hergleitet hat und schließlich mit K(z) vergleicht bzw. die Gleichung K(z) + z* [5+3=8] aufstellt?

Kann man bei Aufgabe e) nicht darauf verweisen, dass wenn die optimale Sorgfaltsaktivität z*=3 erreicht werden möchte, dass A einen Sorgfaltsstandard von 3 oder >8 festlegen sollte?

Bei f) habe ich leider keinen Ansatz. Ist die zusätzliche Risikolast auf c) hinzu zu addieren?

Viele Grüße
Florian
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