EA Externe Effekte | Abgabe bis 6. Juni 2019

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Axel Hillmann
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EA Externe Effekte | Abgabe bis 6. Juni 2019

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe KommilitonInnen,

die Aufgabe ist sehr ähnlich der Aufgabe 10 im Marktversagen-Übungsbuch. Die Aufgabe finden Sie auf der Seite 123.

Diskutieren SIe hier gern über diese EA.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Kuhn.K
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Re: EA Externe Effekte | Abgabe bis 6. Juni 2019

Beitrag von Kuhn.K »

Hallo,

ich hätte ne Frage zu Aufgabe f) - ich hab das mit w*SZmax so verstanden, dass bei Nichteinhaltung des Pareto-optimalen Sorgfaltstandards der Schaden auf jeden Fall eintritt, also müsste doch w=1 sein, oder nicht?

Im Fall mit i) w*SZmax=2 hab ich als Lösung, dass die Firma den Pareto-optimalen Standard X=1 einhält (=> Kosten gleich 1), weil bei unterschreiten ja doch auf jeden Fall mindestens Kosten in Höhe von 2 fällig würden.

Im Fall ii) hab ich als Lösung, dass die Firma X=0 wählt, da nur die Haftungsobergrenze 0,5 fällig wird, was ja kleiner ist als bei Pareto-optimalem Niveau.

Als soziale Gesamtkosten hab ich bei i) K(1)+ES(1) = 1+ (4/2) = 3
Bei ii) K(0)+ES(0)+w*SZmax = 0 + (4/1) + 0,5 = 4,5

Hat das jemand auch so oder was anderes? Ich glaub das kann nicht so ganz stimmen.

Freundliche Grüße,
Klaus
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Axel Hillmann
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Re: EA Externe Effekte | Abgabe bis 6. Juni 2019

Beitrag von Axel Hillmann »

Hallo Klaus,

entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, das Forensystem hat mich erst heute per automatischer Mail informiert, das soll eigentlich unverzüglich erfolgen.

VH = Verschuldenshaftung

Fall i)
Kuhn.K hat geschrieben:Im Fall mit i) w*SZmax=2 hab ich als Lösung, dass die Firma den Pareto-optimalen Standard X=1 einhält (=> Kosten gleich 1), weil bei unterschreiten ja doch auf jeden Fall mindestens Kosten in Höhe von 2 fällig würden.
Die Haftungsobergrenze von w * SZ_max = 2 entspricht den externen Kosten im Optimum: ES(x**) = 4 / (x** + 1) = 4 / (1 + 1) = 2. Für jedes Sorgfaltsniveau x < x** = 1 sind die externen Kosten höher, die Nutzung der Haftungsobergrenze lohnt sich jedoch nicht, denn für jede Sorgfaltsaktivität x < x** = 1 entstehen Kosten von K_VH (x) = x + 2 > K_VH (x**) = 1. Im Gleichgewicht wird x_VH = 1 gewählt. Die sozialen Gesamtkosten betragen

K_ges (1) = K_A (1) + ES (1) = 1 + 4 / (1 + 1) = 3
Kuhn.K hat geschrieben:Als soziale Gesamtkosten hab ich bei i) K(1)+ES(1) = 1+ (4/2) = 3
Der Produzent hat Gesamtkosten von 1, trägt an den externen Kosten von 2 einen Anteil von Null.

Fall ii)
Kuhn.K hat geschrieben:Im Fall ii) hab ich als Lösung, dass die Firma X=0 wählt, da nur die Haftungsobergrenze 0,5 fällig wird, was ja kleiner ist als bei Pareto-optimalem Niveau.
Im Fall von w * SZ_max = 0,5 haben die Gesamtkosten des Produzenten bei Unterschreitung des optimalen Sorgfaltsniveaus, x < x** = 1, eine Höhe von K_VH (x) = x + 0,5. Für jede Sorgfaltsaktivität x < 0,5 liegen diese unter den Kosten bei der Wahl der optimalen Sorgfaltsaktivität. Das gleichgewichtige Sorgfaltsniveau liegt trivialerweise bei x_VH = 0. Die sozialen Gesamtkosten betragen

K_ges (0) = K_A (0) + ES (0) = 0 + 4 / (0 + 1) = 4
Kuhn.K hat geschrieben:Bei ii) K(0)+ES(0)+w*SZmax = 0 + (4/1) + 0,5 = 4,5
Der Produzent hat Gesamtkosten von w * SZ_max = 0,5, das ist sein Anteil an den externen Kosten von 4. Den Rest in Höhe von 3,5 tragen die Geschädigten. Sie haben Kosten in Hhe von 0,5 also doppelt gezählt.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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