Öffentliche Güter

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Patrick
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Öffentliche Güter

Beitrag von Patrick »

Guten Tag,

ich habe gerade ein paar Probleme mit der Herleitung der Lagrangeformel. Und zwar: Woher weiß ich denn, wann ich z.B. die Budgetbedingung mit in die Langrangefunktion einbauen muss ? Es geht mir speziell um Übungsaufgabe 5 Auf seite 160 des Übungsbuches.

Finde das Herleiten der Lagrangefunktion manchmal doch echt knifflig.

Vielen Dank vorab.
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Axel Hillmann
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Re: Öffentliche Güter

Beitrag von Axel Hillmann »

Hallo Patrick,

ich antworte Ihnen rein formal:

1) Die Lagrangefunktion müssen Sie nur dann verwenden, wenn Sie die Nebenbedingung(en) nicht in die Zielfunktion einsetzen können. Sehen Sie dazu den Unterschied zwischen den Teilaufgaben a) und b).

2) Eine Nebenbedingung benötigen Sie nur dann, wenn die Zielfunktion die abzuleitenden Variablen nicht mindestens jeweils zweifach enthält.

2a) Wenn eine Transformationsfunktion gegeben ist, ist sie Nebenbedingung im gesamtwirtschaftlichen Optimierungsansatz.

2a) Wenn keine Transformationsfunktion gegeben ist, verwenden Sie die Budgetgleichungen als Nebenbedingungen im gesamtwirtschaftlichen Optimierungsansatz.

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

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Patrick
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Re: Öffentliche Güter

Beitrag von Patrick »

Hallo Herr Hillmann,

vielen Dank für diese schnelle und prägnante Antwort. Das hilft mir bei der Lösung der weiteren Aufgaben wesentlich weiter.
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