Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur staatl. Preisregulierung:
Wieso wird, wenn der Staat einen Preis in Höhe der GK festsetzt ( zu einer Menge x** ) die GK-Kurve zur GE- und DE-Kurve ? Dadurch werden ja DE und GE-Kurve konstant und somit waagerecht bis zur Menge x**
Wenn aber der Monopolist selbst einen Preis (GE=GK) definiert dann sind die GE-Kurve und auch die DE-Kurve nicht konstant ? Sie sind dann ja fallend.
die DE und GE-Kurve werden somit nicht konstant bis zur Menge x* ?
Vielen Dank schonmal
Staatliche Preisregulierung
- Axel Hillmann
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Re: Staatliche Preisregulierung
Hallo Patrick,
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die GK-Kurve wird nur dann zur GE- und DE-Kurve, wenn die GK konstant sind. Richtig ist, dass GE- und DE-Kurve bis x** in Höhe des staatlich festgelegten Preises parallel zur Mengenachse verlaufen. Da der Monopolist für Mengen x < x** keinen höheren Preis erzielen kann, gilt GE = P. DE = P gilt ja immer.Patrick hat geschrieben:Wieso wird, wenn der Staat einen Preis in Höhe der GK festsetzt ( zu einer Menge x** ) die GK-Kurve zur GE- und DE-Kurve ? Dadurch werden ja DE und GE-Kurve konstant und somit waagerecht bis zur Menge x**
So ist es.Patrick hat geschrieben:Wenn aber der Monopolist selbst einen Preis (GE=GK) definiert dann sind die GE-Kurve und auch die DE-Kurve nicht konstant ? Sie sind dann ja fallend.
die DE und GE-Kurve werden somit nicht konstant bis zur Menge x* ?
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Re: Staatliche Preisregulierung
Vielen Dank.
Und dass DE und GE bei frei gewähltem Preis nicht konstant sind, bei staatl. Preis bzw. Preisobergrenze jedoch sehr wohl, liegt nur daran, dass der Monopolist im ersten Fall den Preis ändern kann wenn er will, im zweiten jedoch an einen festen Preis gebunden ist und somit der Erlös immer nur um p fix steigen kann ?
Und dass DE und GE bei frei gewähltem Preis nicht konstant sind, bei staatl. Preis bzw. Preisobergrenze jedoch sehr wohl, liegt nur daran, dass der Monopolist im ersten Fall den Preis ändern kann wenn er will, im zweiten jedoch an einen festen Preis gebunden ist und somit der Erlös immer nur um p fix steigen kann ?
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Re: Staatliche Preisregulierung
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ja. Streng genommen, kann der Monopolist bei der staatlichen Preisregulierung auch den Preis ändern, jedoch nur nach unten, was er als Gewinnmaximierer jedoch nicht tun wird, solange die P=GK-Menge nicht überschritten wird.Patrick hat geschrieben:Und dass DE und GE bei frei gewähltem Preis nicht konstant sind, bei staatl. Preis bzw. Preisobergrenze jedoch sehr wohl, liegt nur daran, dass der Monopolist im ersten Fall den Preis ändern kann wenn er will, im zweiten jedoch an einen festen Preis gebunden ist und somit der Erlös immer nur um p fix steigen kann ?
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Re: Staatliche Preisregulierung
Vielen Dank für die Erläuterung.