Frage zur Aufgabe 1 AVWL/VWT-Klausur vom September 2010

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Egor
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Frage zur Aufgabe 1 AVWL/VWT-Klausur vom September 2010

Beitrag von Egor »

Hallo Herr Hillmann,

nach dem Durchrechnen der Aufgabe e habe ich mir die Frage gestellt, wieso man nicht einfach den gegebenen Lohnsatz ( l=15) in die Arbeitsangebotsfunktion einsetzen könnte, was laut Lösung falsch ist. Ich käme dann auf L = 5.
Wenn ich dies nun in die Gewinnfunktion einsetzte und diese dann nach C ableitete und auflöste, erhielte ich C=45.
Wo liegt mein Denkfehler?

Mit freundlichen Grüßen
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Axel Hillmann
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Re: Frage zur Aufgabe 1 AVWL/VWT-Klausur vom September 2010

Beitrag von Axel Hillmann »

Liebe/r Kommilitone/in,

das Problem ist hier die Vorgabe l = 15.

Die Herleitung der Arbeitsnachfrage auf Seite 74f. der Fibel können Sie nachvollziehen? Wenn diese Berechnung ok ist (und das ist sie), dann würde jeder der vielen Arbeitsnachfrager (vorausgesetzt, alle haben dieselbe Produktionsfunktion) die individuelle Menge L = 185/8 nachfragen. Angenommen, wir hätten nur 8 identische Arbeitsnachfrager, dann wäre die Gesamtnachfrage am Arbeitsmarkt L = 185. Gleichsetzen mit der Arbeitsangebotsfunktion bringt dann l = 195. Das aber ist ein Widerspruch zu der Annahme l = 15. Mit anderen Worten, l = 15 kann nicht der Gleichgewichtslohn sein. Da in der Aufgabe nur nach der Arbeitsnachfrage, jedoch nicht nach dem gleichgewichtigen Arbeitseinsatz insgesamt gefragt ist, mag man diesen Widerspruch hinnnehmen.

Ihre Idee geht jedoch auch nicht, denn Einsetzen von l = 15 in die Arbeitsangebotsfunktion berechnet die gesamte Arbeitsmenge, berechnet werden soll aber nur die individuelle Arbeitsnachfrage des betrachteten Monopolisten. Das heißt, L = 5 verteilt sich auf alle Arbeitsnachfrager. Wie viel davon auf den Monopolisten entfällt, hängt von der Gesamtzahl der Arbeitsnachfrager ab. Diese kennen wir jedoch nicht. Selbst wenn, zeigt die obige Berechnung, muss die Annahme l = 15 falsch sein.

Es bleibt deshalb nur Eines festzustellen: An dieser Stele ist die Aufgabe nicht widerspruchsfrei.

mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann

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