Liebe KommilitonInnen,
ein Hinweis zur EA 1 (Monopol):
Die Aufgabe 1 entspricht der Aufgabe 3 der Klausur September 2014, die Lösung finden Sie auf den Seiten 62f. in Ihrer Fibel (9. Auflage 2015).
Die Aufgabe 2 ist ähnlich der Aufgabe 1 der Klausur September 2010, die Lösung finden Sie auf den Seiten 76ff. in Ihrer Fibel (9. Auflage 2015).
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
-----------------------
Repetitorium Axel Hillmann
http://marktversagen-fernuni.de
(Marktversagen-Stoff inkl. der Klausuren 2007 bis 2015)
EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
- Axel Hillmann
- Administrator
- Beiträge: 1012
- Registriert: Di 4. Feb 2014, 16:21
- Kontaktdaten:
Re: EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
Hallo Herr Hillmann,
Aufgabe 2 habe ich wie folgt gelöst:
Fehlen hier noch Begründungen oder ist sie so vollständig?
a) Welchen Gewinn kann das Unternehmen maximal erzielen, wenn es die beiden Produkte im Bündel zu einem einheitlichen Preis für alle Konsumenten absetzt?
Zahlungsbereitschaften Telefon Internet ZB Paketpreis
Konsument A 200 340 540
Konsument B 140 390 530
Konsument C 150 360 510
Konsument D 250 320 570
Verkauft das Unternehmen beide Güter im Bündel, kann es, um alle Konsumenten zu bedienen, einen Paketpreis von 510 verlangen.
Daraus ergibt sich folgender Gewinn:
G = p * xB – K mit K = 0
G = 510 * 4 = 2.040
b) Welchen Gewinn kann das Unternehmen maximal erzielen, wenn die zuständige Wettbewerbsbehörde eine Bündelung der beiden Produkte verbietet?
Zahlungsbereitschaften Telefon Internet
Konsument A 200 340
Konsument B 140 390
Konsument C 150 360
Konsument D 250 320
Geringste ZB je Gut 140 320
G = p* xT + p * xI - K mit K = 0
G = 140 * 4 + 320 * 4 = 1.840
Danke für die Rückmeldung,
Ursi
Aufgabe 2 habe ich wie folgt gelöst:
Fehlen hier noch Begründungen oder ist sie so vollständig?
a) Welchen Gewinn kann das Unternehmen maximal erzielen, wenn es die beiden Produkte im Bündel zu einem einheitlichen Preis für alle Konsumenten absetzt?
Zahlungsbereitschaften Telefon Internet ZB Paketpreis
Konsument A 200 340 540
Konsument B 140 390 530
Konsument C 150 360 510
Konsument D 250 320 570
Verkauft das Unternehmen beide Güter im Bündel, kann es, um alle Konsumenten zu bedienen, einen Paketpreis von 510 verlangen.
Daraus ergibt sich folgender Gewinn:
G = p * xB – K mit K = 0
G = 510 * 4 = 2.040
b) Welchen Gewinn kann das Unternehmen maximal erzielen, wenn die zuständige Wettbewerbsbehörde eine Bündelung der beiden Produkte verbietet?
Zahlungsbereitschaften Telefon Internet
Konsument A 200 340
Konsument B 140 390
Konsument C 150 360
Konsument D 250 320
Geringste ZB je Gut 140 320
G = p* xT + p * xI - K mit K = 0
G = 140 * 4 + 320 * 4 = 1.840
Danke für die Rückmeldung,
Ursi
- Axel Hillmann
- Administrator
- Beiträge: 1012
- Registriert: Di 4. Feb 2014, 16:21
- Kontaktdaten:
Re: EA 1 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015
Liebe/r Kommilitone/in,
so hätte ich es auch gemacht. Nach Begründungen ist ja nicht gefragt, aber verkehrt sind sie nie. Denken Sie bereits jetzt daran, dass in einer Klausur Rechenergebnisse in einem Satz wiederholt werden müssen.
Beispiel: "Der maximale Gewinn bei einem Bündelverkauf beträgt 2.040."
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
-----------------------
Repetitorium Axel Hillmann
http://marktversagen-fernuni.de
(Marktversagen-Stoff inkl. der Klausuren 2007 bis 2015)
so hätte ich es auch gemacht. Nach Begründungen ist ja nicht gefragt, aber verkehrt sind sie nie. Denken Sie bereits jetzt daran, dass in einer Klausur Rechenergebnisse in einem Satz wiederholt werden müssen.
Beispiel: "Der maximale Gewinn bei einem Bündelverkauf beträgt 2.040."
mit freundlichen Grüßen
Axel Hillmann
-----------------------
Repetitorium Axel Hillmann
http://marktversagen-fernuni.de
(Marktversagen-Stoff inkl. der Klausuren 2007 bis 2015)