Ich stelle hier meine Lösung zur Diskussion:pillexxl hat geschrieben: bei c) wird hier nur darauf abgestellt, das 3 als Sorgfaltsniveau unter dem aus a) errechneten 5 liegt? Oder muss hier explizit die Kostenfunktion mit eingesetztem s errechnet werden? Welche kostenfunktion soll ich mit welcher vergleichen, damit man eine vernünftige vergleichbasis hat?
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, Danke
c)
Der Schädiger trägt bei der Verschuldenshaftung die Kosten für den verursachten externen Schaden nur dann, wenn sein Sorgfaltsniveau s den gesetzten Sorgfaltsstandard (s*=5, s. 3a)) unterschreitet. Die Kostenfunktion lautet daher
KVH =K(s) für s≥s*
KVH =K(s)+1/2,25 *E(s) für s<s*
Konkret:
KVH= 7s für s≥5
KVH =7s+1/2,25*252/(s+1) für s<5
Bei Einhaltung des Standards entstehen somit Kosten von
KVH = K(s*) = 7s* = 35.
Bei Unterschreitung des Standards gilt die Kostenfunktion
KVH = 7s+112/(s+1)
Bei einer Entscheidung für das Unterschreiten des Sorgfaltsstandards wird der Schädiger seine Kosten minimieren, was zu der Optimierungsgleichung führt:
∂KVH/∂s=7-112/(s+1)^2 =0
Wie unter b) bereits berechnet, folgt hieraus sVH = 3.
Die Kosten bei diesem Sorgfaltsniveau betragen
KVH = 7*3+112/(3+1)
KVH = 49
Die Kosten bei Unterschreiten des Sorgfaltsstandards sind mit 49 höher als bei Einhaltung (35). Daher wird der Schädiger den Sorgfaltsstandard einhalten.