EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

StephanD63
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von StephanD63 »

pillexxl hat geschrieben: bei c) wird hier nur darauf abgestellt, das 3 als Sorgfaltsniveau unter dem aus a) errechneten 5 liegt? Oder muss hier explizit die Kostenfunktion mit eingesetztem s errechnet werden? Welche kostenfunktion soll ich mit welcher vergleichen, damit man eine vernünftige vergleichbasis hat?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, Danke
Ich stelle hier meine Lösung zur Diskussion:

c)
Der Schädiger trägt bei der Verschuldenshaftung die Kosten für den verursachten externen Schaden nur dann, wenn sein Sorgfaltsniveau s den gesetzten Sorgfaltsstandard (s*=5, s. 3a)) unterschreitet. Die Kostenfunktion lautet daher

KVH =K(s) für s≥s*
KVH =K(s)+1/2,25 *E(s) für s<s*

Konkret:

KVH= 7s für s≥5
KVH =7s+1/2,25*252/(s+1) für s<5

Bei Einhaltung des Standards entstehen somit Kosten von
KVH = K(s*) = 7s* = 35.

Bei Unterschreitung des Standards gilt die Kostenfunktion
KVH = 7s+112/(s+1)

Bei einer Entscheidung für das Unterschreiten des Sorgfaltsstandards wird der Schädiger seine Kosten minimieren, was zu der Optimierungsgleichung führt:

∂KVH/∂s=7-112/(s+1)^2 =0

Wie unter b) bereits berechnet, folgt hieraus sVH = 3.

Die Kosten bei diesem Sorgfaltsniveau betragen
KVH = 7*3+112/(3+1)
KVH = 49

Die Kosten bei Unterschreiten des Sorgfaltsstandards sind mit 49 höher als bei Einhaltung (35). Daher wird der Schädiger den Sorgfaltsstandard einhalten.
pillexxl
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Re: EA 2 | SoSe 2015 | Abgabe 5. Juni 2015

Beitrag von pillexxl »

Danke für die Beantwortung
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