Hallo Herr Hillmann,
in Ihrer Musterlösung zur o.g. Klausur Aufgabe 1d) haben Sie keine der beiden Besteuerung berücksichtigt.
Meine Erklärung wäre dazu:
1. die Mehrwertsteuer ist für das GutY ja nur ein Durchlaufposten und muss ja am Ende dem Staat wieder zugeführt werden und hat somit keinen Einfluss auf den Gewinn
2. die Besteuerung des Kapitaleinkommens beider Konsumenten ist nur bei den Konsumenten relevant und hat somit auch keinen Einfluss auf die Gewinnmaximierungen der Sektoren
( spielt dann irgendwie gar keine Rolle, weil ja bei der Überprüfung der Produktionseffizienz nicht nach K abgeleitet wird)
Habe ich dies so richtig formuliert bzw. verstanden?
Viele Grüsse und danke
Meike Stach
Musterlösung Klausur 15.03.2018
- Axel Hillmann
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Re: Musterlösung Klausur 15.03.2018
Liebe Meike Stach,
G = (1-t)*Py*Y - w*Ay - r*Ky
In diesem Fall aber nicht bei den Konsumenten, denn anderweitig wäre der Steuersatz doppelt so hoch wie gewünscht.
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
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sowohl Kapitalertragsteuer als auch Umsatzsteuer sind berückischtigt.Kimmi hat geschrieben:in Ihrer Musterlösung zur o.g. Klausur Aufgabe 1d) haben Sie keine der beiden Besteuerung berücksichtigt.
Die Umsatzsteuer hätte auch beim Y-Produzenten bzw. dessen Gewinnfunktion berücksichtigt werden können:Kimmi hat geschrieben:1. die Mehrwertsteuer ist für das GutY ja nur ein Durchlaufposten und muss ja am Ende dem Staat wieder zugeführt werden und hat somit keinen Einfluss auf den Gewinn
G = (1-t)*Py*Y - w*Ay - r*Ky
In diesem Fall aber nicht bei den Konsumenten, denn anderweitig wäre der Steuersatz doppelt so hoch wie gewünscht.
Ja, mit einer Kapitalertragsteuer hat ein Unternehmen nichts zu tun.Kimmi hat geschrieben:2. die Besteuerung des Kapitaleinkommens beider Konsumenten ist nur bei den Konsumenten relevant und hat somit auch keinen Einfluss auf die Gewinnmaximierungen der Sektoren
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
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