Sehr geehrter Herr Hillmann,
auf Seite 135 in Ihrem Buch bei Aufgabe 2d steht im letzten Absatz
...Unter der Annahme eines einheitlichen Steuersatzes....., darf der Mengensteuersatz maximal t=20 betragen.
Das verstehe ich nicht, da bei Inkompatibilität gesagt wurde, dass dieser kleiner 10 sein muss, damit der Gewinn nicht negativ wird. Wenn t=tik=tk, dann müsste doch t so gewählt werden, dass beide Gewinne nicht negativ werden, also =10?
Wo ist mein Denkfehler?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe,
Meike Stach
Aufgabe 2d Klausur März 2011
- Axel Hillmann
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Re: Aufgabe 2d Klausur März 2011
Liebe Meike Stach,
Bei t < 10 ist der positive Gewinn für die inkompatible Version kleiner als der positive Gewinn für die kompatible Version.
Bei t > 10 ist der Gewinn für die inkompatible Version negativ und kleiner als der positive Gewinn für die kompatible Version.
Bei t > 20 ist der Gewinn für beide Versionen negativ.
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
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Die Monopolistin hat sich wegen des höheren Gewinns für Kompatibilität entschieden - siehe Teilaufgabe a). Für jeden Steuersatz t < 20 bleibt diese Entscheidung unverändert:Kimmi hat geschrieben:Das verstehe ich nicht, da bei Inkompatibilität gesagt wurde, dass dieser kleiner 10 sein muss, damit der Gewinn nicht negativ wird. Wenn t=tik=tk, dann müsste doch t so gewählt werden, dass beide Gewinne nicht negativ werden, also =10?
Bei t < 10 ist der positive Gewinn für die inkompatible Version kleiner als der positive Gewinn für die kompatible Version.
Bei t > 10 ist der Gewinn für die inkompatible Version negativ und kleiner als der positive Gewinn für die kompatible Version.
Bei t > 20 ist der Gewinn für beide Versionen negativ.
Freundliche Grüße
Axel Hillmann
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