Konsumentenrente; 3-2009 A2d; 3-2014 A3a (2. Auflage)

Antworten
Sebastian
Beiträge: 3
Registriert: So 11. Feb 2018, 17:11
Kontaktdaten:

Konsumentenrente; 3-2009 A2d; 3-2014 A3a (2. Auflage)

Beitrag von Sebastian »

Hallo,
ich habe gerade ein grundsätzliches Problem, die Konsumentenrente zu verstehen.
Soweit ich das verstanden habe, muss nach dem Szenario unterschieden werden:

1. (Bsp. aus 3-2009 A2d): Zwei Konsumenten; Konsument 1 verschleiert seine GZB.
Dann entspricht die Z-Bereitschaft des Konsumenten 1 dessen Konsumentenrente (da er keine Kosten trägt)
2. (selbe Aufgabe): GZBS werden wahrheitsgemäß angegeben.
Dann entspricht die Konsumentenrente des Konsumenten 1 seiner Z-Bereitschaft minus den auf die Konsumenten verteilten (hier :2) Kosten
3. (selbe Aufgabe): Die Konsumenten müssen den Lindahl-Preis entrichten:
Konsumentenrente = Z-Bereitschaft minus Lindahl-Preis mal Yopt

Hab ich das so korrekt verstanden?

Bei Klausur 3-2014 A3a) wird allgemein die Konsumente definiert als Summe der Zahlungsbereitschaften minus Grenzkosten mal y
Wenn also ganz allgemein nach der Konsumentenrente gefragt wird, kann man dann nach dieser Formel vorgehen,ist das richtig?

Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar
Schöne Grüße!
Benutzeravatar
Axel Hillmann
Administrator
Beiträge: 1012
Registriert: Di 4. Feb 2014, 16:21
Kontaktdaten:

Re: Konsumentenrente; 3-2009 A2d; 3-2014 A3a (2. Auflage)

Beitrag von Axel Hillmann »

Hallo Sebastian,
Sebastian hat geschrieben:Hab ich das so korrekt verstanden?
Ja, alles korrekt.
Sebastian hat geschrieben:Bei Klausur 3-2014 A3a) wird allgemein die Konsumente definiert als Summe der Zahlungsbereitschaften minus Grenzkosten mal y
Wenn also ganz allgemein nach der Konsumentenrente gefragt wird, kann man dann nach dieser Formel vorgehen,ist das richtig?
Wo steht das? In meiner Klausurlösung jedenfalls nicht.

Für die Wohlfahrt (die meinten Sie hier vermutlich) gilt:

Wohlfahrt = Konsumentenrente + Produzentenrente = Summe der Zahlungsbereitschaften - Kosten

"Grenzkosten mal Menge = Kosten" gilt nur für den Fall konstanter Grenzkosten, denn nur dann sind Grenzkosten und Durchschnittskosten identisch.

Allgemein gilt "Durchschnittskosten mal Menge = Kosten"

Freundliche Grüße
Axel Hillmann

-----------------------

Repetitorium Axel Hillmann
http://www.axel-hillmann.de
Skript Klausurlösungen Markt & Staat 2008 bis 2017
Antworten