Kurs:Umweltökonomie -Vermeidungskosten
Verfasst: Do 7. Sep 2017, 15:07
Guten Tag Herr Hillmann,
wie von Ihnen erwünscht, nun meine Frage zum Kurs Umweltökonomik im Forum.
Frage zum Thema, Vermeidungskostenfunktion, insbesondere die betragsmäßige Darstellung-Anwendung der Grenzvermeidungskosten (Notwendige Bedingung:= GVK= -V`(e) > 0), es gelingt mir nicht, aus den gegebenen Beispielen im Buch eine klare Regel zu erkennen d.h. wann bei der GKV und ihrer betragsmäßigen Darstellung, welchen der zwei Fälle angewendet werden sollte für die Berechnungen der GVK= -V`(e).
Im konkreten bei betragsmäßiger Darstellung:
Fall 1) Negatives Vorzeichen beachten
Fall2) Positives Vorzeichen - also ohne Beachtung der negativen GVK
Zwei Beispiel Aufgaben –aus Ihrem Buch: Markt und Staat der 3.Auflage
1.Beispiel:
Klausur SS 2014 A2.pdf. (Lsg.)
Teil a)
Gleichung (1) GVK = –(10-e1)
(1a) Betrag bzw. /dV1/de1/ = GVK1 = 10-e1
Hier wird nun das negative Vorzeichen bzw. Negativer Fall – Minus nicht beachtet.
Teil b)
Gleichung (4) Ableitung nach e1= -(10-e1)+1/2(e1+e2)= 0 bzw. (4a) e1= 20/3-1/3*e2
Hier wird nun das Minus bzw. negativer Fall beachtet.
2.Beispiel:
Klausur Sep. 2013 – A3 Lsg.
Gleichung (1a) wird der Betrag nicht gesetzt und das negative Vorzeichen in der Rechnung nicht beachtet.
Auch erschließt sich mir nicht, der Satz und daraus erforderliches Verständnis: .."Die GVK-funktion kann deshalb als (negative) Grenzgewinnkurve gedeutet werden.
Da ich diese Erklärung sehr wichtig finde, um keine falschen Ergebnisse wegen Vorzeichenfehler zu erhalten, bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir dazu helfen könnten – ich habe leider niemanden sonst, der mir dies beantworten kann.
Vorab, vielen Dank für Ihre Antwort.
Besten Gruß
wie von Ihnen erwünscht, nun meine Frage zum Kurs Umweltökonomik im Forum.
Frage zum Thema, Vermeidungskostenfunktion, insbesondere die betragsmäßige Darstellung-Anwendung der Grenzvermeidungskosten (Notwendige Bedingung:= GVK= -V`(e) > 0), es gelingt mir nicht, aus den gegebenen Beispielen im Buch eine klare Regel zu erkennen d.h. wann bei der GKV und ihrer betragsmäßigen Darstellung, welchen der zwei Fälle angewendet werden sollte für die Berechnungen der GVK= -V`(e).
Im konkreten bei betragsmäßiger Darstellung:
Fall 1) Negatives Vorzeichen beachten
Fall2) Positives Vorzeichen - also ohne Beachtung der negativen GVK
Zwei Beispiel Aufgaben –aus Ihrem Buch: Markt und Staat der 3.Auflage
1.Beispiel:
Klausur SS 2014 A2.pdf. (Lsg.)
Teil a)
Gleichung (1) GVK = –(10-e1)
(1a) Betrag bzw. /dV1/de1/ = GVK1 = 10-e1
Hier wird nun das negative Vorzeichen bzw. Negativer Fall – Minus nicht beachtet.
Teil b)
Gleichung (4) Ableitung nach e1= -(10-e1)+1/2(e1+e2)= 0 bzw. (4a) e1= 20/3-1/3*e2
Hier wird nun das Minus bzw. negativer Fall beachtet.
2.Beispiel:
Klausur Sep. 2013 – A3 Lsg.
Gleichung (1a) wird der Betrag nicht gesetzt und das negative Vorzeichen in der Rechnung nicht beachtet.
Auch erschließt sich mir nicht, der Satz und daraus erforderliches Verständnis: .."Die GVK-funktion kann deshalb als (negative) Grenzgewinnkurve gedeutet werden.
Da ich diese Erklärung sehr wichtig finde, um keine falschen Ergebnisse wegen Vorzeichenfehler zu erhalten, bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir dazu helfen könnten – ich habe leider niemanden sonst, der mir dies beantworten kann.
Vorab, vielen Dank für Ihre Antwort.
Besten Gruß